Die neue Betriebsrente
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 1.1.2018 in Kraft. Das Ziel: Betriebsrenten vor allem für kleinere Unternehmen attraktiver zu gestalten.
Die Betriebsrente ist die älteste Zusatzversorgung im Alter. Etwa 30 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner beziehen sie neben ihrer gesetzlichen Rente. Unter den Beschäftigten sorgen rund 57 Prozent betrieblich vor. Allerdings ist diese Art der Altersvorsorge in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.